Änderung bei den Regelungen für Stadthalter

  • Edit:Grundstücksregeln:
    Stadthaltern ist es untersagt die „Drei-Grundstücks-Regel“ zu umgehen, indem sie Einwohner in ihrer Stadt nur als Member auf etwaige Grundstücke eintragen. Dies gilt für alle Arten von Grundstücken. Ausnahmen bilden hierbei nur Ratenabzahlungen von Grundstücken und Marktplätze.

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